Mitgliedschaft
Mit einer Mitgliedschaft im Väter-Kinder-Förderverein e.V. leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung und zum Erfolg dieses Vereines. Die Mitgliedsbeiträge stellen eine wichtige Säule der Finanzierung unserer ehrgeizigen Projekte dar.
Neben der Finanzierung unserer Projekte verwenden wir die Mitgliedsbeiträge zur Kostendeckung der unweigerlich mit dem Betrieb eines Vereines und der Betreuung seiner Mitglieder einhergehenden Kosten.
Das in Deutschland im Jahre 1933 ins Leben gerufene und nach wie vor bestehende Rechtsberatungsgesetz sieht es vor, daß Rechtsberatung ausschließlich von Rechtsanwälten durchgeführt werden darf, es sei denn, man ist Mitglied eines Vereines und wird im Rahmen dessen von Vereinsmitgliedern beraten.
Was also die Betreuung unserer männlichen Scheidungs- und Trennungsopfer, einschließlich der wenigen betroffenen Frauen und die von Umgangsvereitelung im gleichen Maße wie die Väter betroffenen Großeltern anbelangt, so ist es für diesen Personenkreis unabdinglich, Mitglied unseres Vereines zu werden, sollen wir für diese tätig werden. Selbstverständlich betreuen wir auch gerne ehemals von Umgangsvereitelung betroffene, nunmehr erwachsene Kinder. In 2 Fällen konnten wir bereits den Vater ausfindig machen und einen Kontakt zwischen Kind und Vater herstellen.
Wir wollen unser Engagement und unser vereinseigenes Geld unseren Mitgliedern und Projekten widmen und uns nicht Gerichtsverfahren wegen Verletzung dieses Gesetzes aussetzen und hieraus resultierende Strafen zahlen müssen.
Bei der Fördermitgliedschaft können Sie Ihren Mitgliedsbeitrag von der Beitragshöhe her frei wählen. Sie haben jedoch kein Stimmrecht in den Mitgliedsversammlungen. Trotzdem können Sie sich jederzeit konstruktiv mit Vorschlägen, Anregungen oder Kritik oder aber auch aktiv in die Vereinsarbeit einbringen.
Wer finanziell in der Lage ist über den vom Mitglied in der Höhe frei wählbaren Mitgliedsbeitrag hinaus den Verein oder die künftige Stiftung zu fördern, kann dies mit einer Spende jederzeit tun. Wir stellen ab einer Spendenhöhe von 50 Euro automatisch eine Spendenbescheinigung aus. Bis zu dieser Höhe reicht der Kontoauszug bzw. die Kopie des Überweisungsträgers für das Finanzamt aus.
Bei der Vollmitgliedschaft hingegen haben Sie volles Stimmrecht bei den Mitgliedsversammlungen. Der Mitgliedsbeitrag ist bei dieser Mitgliedschaftsform hingegen fix in der Höhe. Wir haben die Beitragshöhe jedoch sehr moderat auf 48 Euro pro Jahr festgesetzt.
Wer finanziell in der Lage ist über den festgesetzten Mitgliedsbeitrag hinaus den Verein oder die künftige Stiftung zu fördern, kann dies mit einer Spende jederzeit tun. Wir stellen ab einer Spendenhöhe von 50 Euro automatisch eine Spendenbescheinigung aus. Bis zu dieser Höhe reicht der Kontoauszug bzw. die Kopie des Überweisungsträgers für das Finanzamt aus.
Für unsere Mitglieder
Visitenkarte
Als Mitglied erhalten Sie auf Wunsch ( schicken Sie uns eine e-Mail, rufen an oder senden ein Fax ) Visitenkarten mit Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten wie Postanschrift, Telefonnummer, Handynummer, E-Mail-Adresse und unserem Vereinslogo bzw. Vereinsnamen sowie unserer web-site-Adresse versehen ( siehe Muster ).
Machen Sie doch nebenbei Ihre Freunde, Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner auf die Existenz unseres Selbsthilfevereins und Ihr Engagement im und für den Verein aufmerksam. Mit der Überreichung der Visitenkarte
Willkommensgeschenk
Alle neuen Mitglieder erhalten mit ihrem Beitritt entweder ein T-Shirt oder eine Strickmütze oder eine Baseballkappe mit unserem Logo + unserer Internetadresse bestickt als Zeichen des Willkommens in unserem Verein geschenkt. In unserem VÄTER-KINDER-WEBSHOP kann man sich ein Exemplar nach seinem Farbwunsch und Größe aussuchen.