Obdachlosenbetreuung


 

"Resozialisierung" in Heimen statt Wohnungen ( § 72 BSHG )

Sie suchen eine Wohnung und bekommen oft eher eine "Resozialisierungs"einrichtung angeboten als eine Wohnung. Die Einrichtungen heißen "stationär", als ob es Krankenhäuser zur Behandlung von Wohnungskranken wären. 

Für 180.000 Wohnungslose in Deutschland, von denen 75.000 auf der Straße leben, gibt es 14.000 Heimplätze ( Stand 1997, Tendenz steigend ). Der Aufenthalt ist in der Regel befristet. Er kann ein bis zwei Jahre betragen, aber auch verlängert werden. Es kommt oft vor, daß nach einem Heimaufenthalt wieder das Leben auf der Straße beginnt. Oder die nächste Resozialisierungseinrichtung dran ist. Irgendeinen besonderen Draht zu Normalwohnungen haben die Heime nämlich auch nicht.

Stempel "Nicht seßhaft" 

Von der Rechtslage her sind Heime gedacht für "Personen, bei denen besondere soziale Schwierigkeiten dem Leben in der Gemeinschaft entgegenstehen" ( § 72 Absatz 1 BSHG ). Tatsache ist aber, dass die meisten Wohnungslosen nicht wegen "besonderer sozialer Schwierigkeiten" und Problemen mit "dem Leben in der Gemeinschaft" ( welcher denn ? ) ein Heim aufsuchen, sondern einfach, weil sie keine Wohnung haben und ihnen nichts anderes übrig bleibt. Was sie in erster Linie brauchen (wenn sie es noch wollen), ist eine Wohnung. In zweiter Linie erst ( bei Bedarf und bei Zustimmung dazu) Betreuung. 

Im übrigen sind nicht "soziale Schwierigkeiten" von Mieter Ursache des Wohnungsverlustes (auch wenn sie sie haben), sondern in erster Linie ihre Armut oder Arbeitslosigkeit bzw. das Wirtschaftssystem selbst, das "besondere ökonomische Schwierigkeiten" hat, das Bedürfnis nach Wohnung und damit nach Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für jeden zu befriedigen. Und "besondere Schwierigkeiten" des Staates, die Unfähigkeit der Privatinvestoren auszugleichen. 

Im übrigen ist es unerfindlich, wie Mehrbettzimmer und die Unmöglichkeit zu kochen, was noch oft vorkommt, die Selbsthilfe fördern. Sie fördern eher eine Versorgungsmentalität. 

Wenn Sie über die Schwelle einer 72er-Einrichtung gehen, gelten Sie rechtlich immer noch als "nichtseßhaft" und sollen sich auf eine "Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft" vorbereiten lassen, die sie doch eben erst wohnungsmäßig abserviert hat. 

"Nichtseßhafte ... sind Personen, die ohne gesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage umherziehen oder die sich zur Vorbereitung auf eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft oder zur dauernden persönlichen Betreuung in einer Einrichtung für Nichtseßhafte aufhalten" ( [Sektion] 4 der VO zu § 72 BSHG ). 

Ausgerechnet dadurch, dass Sie ein Dach über dem Kopf haben, werden Sie "nichtseßhaft". Es waren die Nazis, die den Begriff "nichtseßhaft" salonfähig machten. Zur vollen Blüte kam er aber erst in der Bundesrepublik. Er liegt bis heute den Heimaufenthalten zugrunde, weil die Ursachen der Wohnungsnot bis heute in die Biologie oder Psychologie der Wohnungslosen verlagert werden sollen. 

Resozialisierung von obdachlosen Scheidungsopfern

„In Deutschland gibt es jährlich zwischen eineinhalb- und zweieinhalbtausend Minderjährige, die zeitweise ihr Dasein auf der Straße fristen. Die meisten sind 13 Jahre und älter. Es sind ebenso viele Mädchen wie Jungen. Viele kommen aus ländlichen Gebieten und suchen die Anonymität der Großstädte. Sie flüchten vor Misshandlungen, Missbrauch und Vernachlässigung und leben meist von Bettelei, Prostitution oder Kleindiebstahl. Sie träumen von Normalität und Geborgenheit. Sie sind häufig unauffällig, stammen aus allen Gesellschaftsschichten und finden sich keineswegs nur unter bunthaarigen Punks. Sie möchten wieder zur Schule gehen oder eine Ausbildung beginnen.“

bei Interesse bitte hier weiterlesen

 

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