Rechtlosigkeit aufgrund von finanziellen Problemen


 

Aufgrund des Fehlens von Hilfs- und Beratungsstellen für Männer, kennen die meisten Väter ihre Rechte nicht oder nur sehr oberflächlich und können sie daher auch nicht für sich und ihre Kinder in Anspruch nehmen; dadurch erfolgt eine zusätzliche Schlechterstellung von Männern. Frauen sind da ungleich besser gestellt, da es quasi an jedem Ort und in jeder Stadt in diesem Lande Frauenberatungsstellen und beispielsweise spezielle Infobroschüren für Frauen gibt.

Viele Väter und Männer sind aber darüber hinaus schon finanziell nicht in der Lage ihre Rechte auf gerichtlichem Wege in Anspruch zu nehmen. Oftmals wird ihnen Prozeßkostenhilfe seitens der Gerichte verwehrt und individuelle Stundensätze "von wenigstens 200,- Euro pro Stunde" ( O-Ton Rechtsanwältin ), können sich nur die wenigsten leisten. Aufgrund des geringen Streitwertes in Familiensachen lohnt es sich im wahrsten Sinne des Wortes für Rechtsanwälte nicht, sich entsprechend für ihre Mandanten zu engagieren.

Ergo kommen viele Väter nicht zu ihrem Recht und die Kinder nicht zum Umgang mit ihrem Papa. Hier soll die künftige VÄTER-KINDER-STIFTUNG korrigierend eingreifen und unterstützen.

Mit einem sog. Negativeintrag in der SCHUFA ( meist entstanden durch die Weigerung der sich trennenden Ehefrau die gesamtschuldnerisch eingegangenen Hypothekenverpflichtungen für die Immobilie, welche wie selbstverständlich von diesen weiterbewohnt werden ) bekommen Trennungs- und Scheidungsopfer zunehmend keine Wohnung mehr auf dem freien Wohnungsmarkt vermietet. Damit droht unverschuldete Obdachlosigkeit. Selbst gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften wollen unseren Mitgliedern trotz dezidierter Schilderung der Umstände unter denen dieser Negativeintrag zustande kam, nur unter der Voraussetzung eine Mietwohnung vermieten, dass wir als Verein diese als Hauptmieter anmieten und sie dann an unsere Mitglieder untervermieten.