Spendenmöglichkeiten


 

IN WELCHER HÖHE WERDEN SPENDEN VOM FINANZAMT ANERKANNT ?

 

Bei Arbeitnehmern .........

kann der Spender Spenden bis zu einer Höchstgrenze von 20 % des Gesamtbertrages der Einkünfte abziehen.

Zuwendungen an Stiftungen des öffentlichen Rechts und an steuerbegünstigte Stiftungen des privaten Rechts sind darüber hinaus bis zu einer Höhe von 20.450 Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehbar.

Für sogenannte Großspenden ab 25.565 Euro zur Förderung von mildtätigen Zwecken gelten ebenfalls besondere Regelungen. Überschreitet eine Einzelspende 25.656 Euro, ist sie in Höhe des übersteigenden Betrages im Rahmen der vorgenannten Prozenthöchstsätze im Jahr der Zuwendung, im vorherigen Jahr ( Spendenrücktrag ) und in den folgenden fünf Jahren ( Spendenvortrag ), abziehbar.

........... können Spenden in dem Jahr, in dem sie getätigt wurden, in bestimmtem Umfang als Sonderausgaben geltend gemacht werden; dies wird in § 10 b EstG geregelt. Spenden mindern dadurch bei natürlichen Personen die Einkommensteuer- und bei juristischen Personen ( Körperschaften ) die Körperschaftsteuerbelastung.

Arbeitnehmer erhalten je nach Steuersatz anteilig steuerliche Vergünstigungen auf dem Wege des Lohnsteuerjahresausgleiches bzw. der Einkommensteuerrückerstattung. Je höher dabei der individuelle Steuersatz ist, umso höher wirkt sich der Steuerspareffekt aus.

 

Spender mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder aus Land- und Forstwirtschaft .........

............. können alternativ 4 Tausendstel der Summe aus den gesamten Umsätzen und den im Kalenderjahr aufgewendeten Löhnen und Gehältern geltend machen. Somit werden die Spenden auch bei geringen Gewinnen oder gar bei Verlusten berücksichtigt. Spenden, die sich aufgrund der vorstehenden Höchstgrenzen nicht auswirken, sind zeitlich unbegrenzt vortragsfähig.

Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG erhalten auf ihre Spende 25 % Körperschaftssteuer vom Finanzamt zurückerstattet.