Spendenmöglichkeiten
IN WELCHER HÖHE WERDEN SPENDEN VOM FINANZAMT
ANERKANNT ?
Bei Arbeitnehmern .........
kann
der Spender Spenden bis zu einer Höchstgrenze von 20 % des Gesamtbertrages der Einkünfte abziehen.
Zuwendungen an Stiftungen des
öffentlichen Rechts und an steuerbegünstigte Stiftungen des
privaten Rechts sind darüber hinaus bis zu einer Höhe von
20.450 Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehbar.
Für sogenannte
Großspenden ab 25.565 Euro zur Förderung
von mildtätigen Zwecken gelten ebenfalls besondere
Regelungen. Überschreitet eine Einzelspende 25.656 Euro, ist sie
in Höhe des übersteigenden Betrages im Rahmen der
vorgenannten Prozenthöchstsätze im Jahr der Zuwendung, im
vorherigen Jahr ( Spendenrücktrag ) und in den folgenden fünf
Jahren ( Spendenvortrag ), abziehbar.
........... können Spenden in dem Jahr, in dem
sie getätigt wurden, in bestimmtem Umfang als Sonderausgaben geltend
gemacht werden; dies wird in § 10 b EstG geregelt. Spenden mindern
dadurch bei natürlichen Personen die Einkommensteuer- und bei
juristischen Personen ( Körperschaften ) die
Körperschaftsteuerbelastung.
Arbeitnehmer erhalten je nach Steuersatz
anteilig steuerliche
Vergünstigungen auf dem Wege des
Lohnsteuerjahresausgleiches bzw. der Einkommensteuerrückerstattung. Je
höher dabei der individuelle Steuersatz ist, umso höher wirkt sich der
Steuerspareffekt aus.
Spender mit Einkünften aus
Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder aus Land- und
Forstwirtschaft
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können alternativ 4 Tausendstel der Summe aus den gesamten Umsätzen
und den im Kalenderjahr aufgewendeten
Löhnen und Gehältern geltend machen. Somit werden die Spenden
auch bei
geringen Gewinnen oder gar bei Verlusten berücksichtigt. Spenden,
die sich aufgrund der vorstehenden Höchstgrenzen nicht auswirken,
sind zeitlich unbegrenzt vortragsfähig.
Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG erhalten auf ihre
Spende 25 %
Körperschaftssteuer
vom Finanzamt zurückerstattet.