Stiftung


Stiftungsgründung 

Ab einem Stiftungskapital von einigen wenigen tausend € kann bereits eine neue, sog. treuhänderische Stiftung ( auch mit dem Namen des Stifters versehen ) begründet werden. Da der Stiftungszweck allerdings ausschließlich aus den Früchten des Stiftungskapitals ( z. B. Zinserträge, Mieteinkünfte, etc. ) finanziert werden darf, liegt es jedoch in der Natur der Sache, daß eine Stiftungsbegründung erst mit einem entsprechend größeren Stiftungskapital ausgestattet Sinn macht.

Allerdings kann mit einem kleineren Stiftungskapital die Stiftung zunächst begründet und dann kontinuierlich mittels Zustiftungen aufgestockt werden. Diese Zustiftungen können dann auch aus anderer Quelle als der des Stiftungsbegründers kommen.

Stiftungsgründer können sowohl natürliche, wie auch juristische Personen ( z. B. Verein, GmbH, etc.  ) sein.

Aus Kostenreduzierungs- und Aufwandsminimierungsgründen werden wir eine sog. Dachstiftung ins Leben rufen, welche die künftigen treuhänderischen Stiftungen im Rahmen der Zwecksetzung der Dachstiftung administrativ verwaltet und führt, sofern dies von den jeweiligen Stiftern nicht anderweitig gewünscht wird. Zustifter wie auch Stiftungsgründer können auf Wunsch selbstverständlich gerne als Mitglied eines Stiftungsgremiums aktiv an den Entscheidungsprozessen teilnehmen.

 

Für Stifter ergeben sich folgende Vorteile