VERLEIHUNG DER AXT

Die Axt soll die Zerschlagung der gewachsenen Beziehung zwischen Vätern; Großeltern und ihren Kindern durch „Familien“richter symbolisieren. Je nach Grad der Unfähigkeit, Inkompetenz, Rechtsbeugung, Untätigkeit, des kindeswohlschädigenden Verhaltens verleihen wir diese unrühmliche Auszeichnung in BRONZE, SILBER + GOLD

Weder der zweifach angeschriebene sog. Familienrichter Michael Höhler, den man eigentlich als Verbrichter und Familienvernichter bezeichnen müßte, noch der ebenfalls zweifach angeschriebene Präsident des Amtsgerichtes Frankfurt am Main besaßen die Zivilcourage auf unsere Anschreiben zu reagieren. Anläßlich unserer seit Monaten andauernden Mahnwachen vor dem Familiengericht in Frankfurt, sprach uns eines Morgens eine Richterin mit den Worten. "Sind Sie nicht die Gruppe mit der goldenen Axt ?" an. Es hatte sich also im gesamten Gericht und bei allen Richtern herumgesprochen, daß wir einem ihrer Kollegen die silberne Axt als unrühmlichen Preis verliehen hatten.

Richter Michael Höhler, seines Zeichens "aufsichtsführender Richter" am sog. Familiengericht Frankfurt am Main, der sich selbst allein im oben zugrunde liegenden Fall in bislang 3 gegen ihn lancierten Ablehnungsanträgen wegen Besorgnis der Befangenheit als nicht befangen bezeichnete und damit juristisch schlicht und ergreifend nicht befangen war ( so einfach geht das in Deutschland; der 4. Ablehnungsantrag läuft derzeit ), ist übrigens genau der "aufsichtsführende Richter", der im sog. Frankfurter Koran-Skandalurteil die involvierte Richterin wegen der Besorgnis der Befangenheit ihres Amtes enthob, obwohl  dieses Urteil nach Ansicht eines brillianten Juristen juristisch keinerlei Angriffsfläche bot. Was öffentlicher Druck doch manchmal so alles bewirken kann ?!

Richter Michael Höhler ließ sich in den diversen nichtöffentlichen Sitzungen im obigen Fall zu so mancher Verbalinjurie hinreißen, obwohl doch laut Richtereid ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen ist:

-- „sie leben ja in einem Wolkenkuckucksheim“

-- „nach 2,5 Jahren könnten sie ja nun mal wieder zur Normalität übergehen“, nach dem der betreffende Vater dem Richter Michael Höhler klarmachen wollte, wie sehr sein erst 5-jähriges Kind und auch er unter der gegebenen Situation der anhaltenden Umgangsvereitelung durch die Mutter leiden würde

-- „nun zieh`n Sie hier mal keine Show ab“ auf dem Gerichtsflur bei der Begrüßung seiner kleinen Tochter nachdem sie von der Richterbefragung kam

-- „Sie haben Ihren Beruf verfehlt“ weil er über seine Rechte informiert war

-- „Sie leiden an Wahrnehmungsstörungen“ + „barsche Verhandlungsführung“ ( letzteres bestätigte ihm sein Anwalt )

-- ganz offensichtliche Verfahrensverschleppung; nicht telefonisch erreichbar, keine Bearbeitung seiner 2 Anträge auf einstweilige Verfügung / Anordnung in einem Zeitraum von sage und schreibe 7 Wochen

-- „Soso der Herr Götzmann hat also schon 5 Anwälte verschlissen“

-- "Nennen wir doch Frau G. der Einfachheit halber die Kindesmutter“ auf seine explizite Frage ob er denn nun zwischenzeitlich geschieden worden sei, da er noch immer kein Scheidungsurteil vorliegen habe; in der Verhandlung am 21-11-2002;von der bereits am 17-06-2002 erfolgten Scheidung erfuhr er nur per Zufall

-- „Natürlich habe auch ich schon Fehlurteile gefällt“ in der Verhandlung am 21-11-2002.

-- "Ich dachte ein Kaufmann verkauft immer was." in einer Verhandlung in 2006 auf seine Frage nach dem Beruf und der Antwort des Vaters "Kaufmann und Personaldienstleister"

Dieser Vater hat bis heute kein Scheidungsurteil erhalten ( er konnte daher keine Rechtsmittel einlegen ), trotz mehrfacher schriftlicher Anmahnung bei Gericht. Scheidung bereits am 17-06-2002.

Dieser Richter Michael Höhler lehnte sogar öffentlich die Bearbeitung seiner Faxeingaben ab weil er sie angeblich nicht lesen könne, mehrere Zeugen nahmen daraufhin Akteneinsicht und konnten diese Faxe sehr wohl gut lesen.

Als  der Vater wegen Beinbruchs und Gips um Terminverlegung bat, wurde  ihm dies von  Richter Michael Höhler abgelehnt; als seine Exfrau in Urlaub fahren wollte, war die von ihr gewünschte Terminverlegung hingegen überhaupt kein Problem.

Und da er keine Ladung zum Gerichtstermin erhielt, wurde er in Abwesenheit verurteilt.

Diverse Schreiben des Familienrichters Michael Höhler hat dieser Vater erst gar nicht erhalten.

Im ablehnenden Befangenheitsbeschluß verwechselt sein Richterkollege sogar die „Darsteller“ und lehnt seinen Befangenheitsantrag gegenüber seiner Exfrau ab, schickt dem Vater aber trotzdem den Ablehnungsbeschluß.

Richter Michael Höhler verurteilte diesen Vater sogar zu 1.000 € Strafe wegen der Nichtvorlage seiner Gehaltsabrechnungen, die er selbst; aufgrund Insolvenz seines Arbeitgebers; gar nicht erhalten hatte.

 

Seit den Erlebnissen mit Richter Michael Höhler stellt für den im obigen Fall betroffenen Vater Höhler das Superlativ von hohl dar. Nämlich hohl, hohler, Höhler.

Nachdem das kleine Mädchen J..... Götzmann nunmehr im 6. Jahr immer noch keinen Umgang mit ihrem Vater haben kann und dieser Richter weiterhin Menschenrechtsverletzungen an diesem unschuldigen Kind begeht, haben wir die schwarzen Balken auf den entsprechenden Textstellen entfernt. 

Brief an Richter Familiengericht Frankfurt am Main 1

Brief an Richter Familiengericht Frankfurt am Main 2

Brief an Präsident Amtsgericht Frankfurt am Main 1

Anlage zu Brief an Präsident Amtsgericht Frankfurt am Main 1

Brief an Präsident Amtsgericht Frankfurt am Main 2

Brief an hessischen Justizminister

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